Blitzschutzanlage

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir die fachgerechte Ausführung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen garantieren. Weiters können die Überprüfungen in den vorgeschriebenen Zeitabständen von uns durchgeführt werden.

Materialien: Niro, Kupfer, Alu, Eisen

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Termine zur Überprüfung der Blitzschutzanlagen laut ÖVE/ÖNORM E 8049-1

In regelmäßigen Zeitabständen sind zu überprüfen:

1x pro Jahr

  • Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.

Alle 3 Jahre

  • Blitzschutzanlagen von Bauten für größere Menschenansammlungen (z.B.: Theater, Lichtspieltheater, Kirchen, Flughäfen, Sportanstalten, Hochhäuser, Schulen, Seilbahnanlagen)
  • Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe
  • Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken gemäß § 126 ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (z.B.: Schlösser, Burgen Museen, Archive, Bibliotheken, Fernmeldebetriebsgebäude Richtfunkgebäude und -türme)

Mind. alle 5 Jahre  

  • Blitzschutzanlagen von freistehenden Schornsteinen, Aussichtstürmen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (z.B.: Reihenhäuser)

Mind. alle 10 Jahre

  • Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten.

Wir weisen noch auf diverse andere gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel Elektroschutzverordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Feuerpolizeiliche Gesetze der Länder etc. hin.

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